Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes

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Hiermit wollten wir euch über die Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg informieren.

Wir bitten alle Schützen, die Waffen über dem Grundkontingent besitzen, um besondere Kenntnissnahmen.

08_2023_Vollzugshinweise_Paragraph_14_Abs_5.pdf

Im Auftrag der Vorstandschaft

Änderung der Standgebühren für Gastschützen

Die Standgebühr für Gastschützen wird nach einem Vorstandsbeschluss vom September 2023 von 10 Euro auf 20 Euro erhöht, um einen Teil der gestiegenen Kosten decken zu können. Die Regelung gilt per sofort. Wir bitten alle Übungsleiter um Kenntnissnahme.

Im Auftrag der Vorstandschaft

Änderungen im Veranstaltungskalender

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Aufgrund der vakanten Position des Pächters / der Pächterin des „Schützenstüble“ werden wir keine Veranstaltungen im Schützenstüble oder Vermietungen mehr anbieten können bis die Position neu besetzt ist. Das Vereinsheim ist nur zu den offiziellen Trainingszeiten offen um die Getränkeausgabe gewährleisten zu können. Wir bitten um Verständnis.

 

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