Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes

wichtig1

Hiermit wollten wir euch über die Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg informieren.

Wir bitten alle Schützen, die Waffen über dem Grundkontingent besitzen, um besondere Kenntnissnahmen.

08_2023_Vollzugshinweise_Paragraph_14_Abs_5.pdf

Im Auftrag der Vorstandschaft

Login

Deutschland 46,9% Deutschland
Unbekannt 21,0% Unbekannt
Vereinigte Staaten von Amerika 12,0% Vereinigte Staaten von Amerika
Schweiz 10,3% Schweiz
China 3,8% China

Total:

51

Länder
021647
Heute: 4
Gestern: 29
Diese Woche: 80
Letzte Woche: 58
Dieser Monat: 294