Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes

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Hiermit wollten wir euch über die Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg informieren.

Wir bitten alle Schützen, die Waffen über dem Grundkontingent besitzen, um besondere Kenntnissnahmen.

08_2023_Vollzugshinweise_Paragraph_14_Abs_5.pdf

Im Auftrag der Vorstandschaft

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Schweiz 15,5% Schweiz
Vereinigte Staaten von Amerika 12,1% Vereinigte Staaten von Amerika
China 4,8% China
Frankreich 3,0% Frankreich

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