Ab dem 24.02.2022 gilt in Baden Württemberg die Corona Warnstufe und gemäß neuer Verordnung die 3G Regelung für Sportstätten. (Genesene oder zweifach Geimpfte, deren vollständige Immunisierung oder Genesung nicht länger als 3 Monate her ist brauchen keinen Schnelltest vorzuweisen.)
Weitere Details zur Verordnung finden Sie hier: Kultusministerium - CoronaVO Sport (km-bw.de)
Im Auftrag der Vorstandschaft
Andreas Isele
EDV / Öffentlichkeitsarbeit