Liebe Schützenfreunde,
Ab Montag, den 28.06.2021, tritt eine neune Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Mit diese Verordnung ist es nun wieder möglich ohne Einschränkungen zu trainieren, solange der 7 Tage Inzidenzwert unter 50 bleibt.
Die Gastronomie darf ebenfalls wieder öffnen, jedoch muss die Kontaknachverfolgung gewährleistet sein (Formular oder LUCA-App) und es muss ein Hygienekonzept vorhanden sein. Es wird sicher noch eine Weile dauern, bis die Vereinsgastronomie wieder wie gewohnt geöffnet hat. Wir bitten hier um Nachsicht, wenn es am Angang nicht so läuft wie gewohnt.
Es gelten weiter die aktuellen Abstands und Hygieneregeln der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Verordnung ist >>>hier<<< verlinkt.
i.A. der Vorstandschaft
Andreas Isele